Unsere Methodik: Integrität, Vertraulichkeit und positive Anerkennung

Integrität unseres Selektionsprozesses

  • Jedes Unternehmen, das auf unserer Beste-Liste erscheint, wurde vor allem auf Basis der Angaben seiner Mitarbeiter im Great Place to Work® Trust Index© - einer vom Great Place to Work® Institute entwickelten und patentrechtlich geschützten Mitarbeiterbefragung - ausgewählt. Zusätzlich werten wir die Antworten des Unternehmens zum Great Place to Work® Kultur Audit© aus. Das Kultur Audit© ist eine Befragung des Managements zu den Maßnahmen, Programmen und Konzepten im Personal- und Führungsbereich. Einbezogen werden in die Bewertung auch vom Unternehmen eingereichtes ergänzendes Dokumentationsmaterial sowie Informationen anderer vertrauenswürdiger Quellen, wie zum Beispiel Medienberichte über das Unternehmen.
  • Die Great Place to Work® Institute sowie ihre jeweilige Forschungspartner ("GPTW") erstellen die Beste-Listen unabhängig von persönlichen Beziehungen, Geschenken oder sonstigen (möglichen) Einflussnahmen.
  • Die Analyse- und Beratungsleistungen von GPTW unterstützen Unternehmen bei der Schaffung eines ausgezeichneten Arbeitsplatzes. Die Inanspruchnahme eines Teils unserer Leistungen verhilft Unternehmen jedoch nicht notwendig dazu, auf die Beste-Liste zu kommen. Wir machen unsere Kunden auf diese Trennung aufmerksam.
  • Mitarbeiter, die an der Erstellung der Beste-Liste beteiligt sind, werden vertraglich auf Vertraulichkeit verpflichtet. Vor ihrer Mitarbeit am Evaluierungsprozess wird zudem das Vorliegen potenzieller Interessenkonflikte geprüft.

Vertraulichkeit: Daten, Materialien und andere Unternehmensinformationen

  • GPTW behandelt alle zur Verfügung gestellten Unternehmensinformationen streng vertraulich. Die Unternehmensdaten oder Kontaktinformationen werden nicht an Dritte verkauft oder diesen zur Verfügung gestellt.
  • GPTW gibt Unternehmensdaten oder Kontaktinformationen nur an seine Medien- und Forschungspartner weiter, die vorab autorisiert wurden und ein schriftliches Abkommen mit GPTW unterzeichnet haben, die Daten nur für den Zweck der Erstellung und Veröffentlichung der Beste-Liste zu verwenden. GPTW wird bei jeder anderen externen Verwendung von Daten das teilnehmende Unternehmen vorab um Bewilligung bitten.
  • GPTW veröffentlicht unter keinen Umständen die Befragungsergebnisse der teilnehmenden Unternehmen in ihrer Gesamtheit ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens, und nur dann, wenn es der Anerkennung des Unternehmens dient.
  • GPTW darf Beiträge über Best-Practice-Beispiele eines Unternehmens veröffentlichen, die bei der Teilnahme am Wettbewerb eingereicht wurden, solange diese mit den Richtlinien der Anerkennung - wie unten angeführt - übereinstimmen.
  • GPTW veröffentlicht niemals, ob ein Unternehmen im laufenden oder in vergangenen Jahren am Wettbewerb teilgenommen hat oder nicht. Das bedeutet auch, dass wir keine Informationen zur Teilnahme an Mitarbeiter teilnehmender Unternehmen weitergeben. Wir arbeiten mit der jeweiligen Kontaktperson jedes Unternehmens zusammen und stellen es dem Unternehmen frei, ob es die Teilnahme am Wettbewerb bekannt gibt oder nicht, es sei denn, es ist auf der Beste-Liste platziert.

Anerkennung: externe Kommunikation über die Beste-Liste, die Unternehmen und die Daten

  • GPTW veröffentlicht nur Informationen über diejenigen Unternehmen, die sich auf der Beste-Liste platzieren und publiziert ausschließlich positive Aspekte jedes Unternehmens.
  • Untersuchungsergebnisse zu ausgewählten Fragen eines Unternehmens, das auf der Beste-Liste erscheint, können in der Berichterstattung dargestellt werden, um außergewöhnliche Maßnahmen oder Best Practices zu veranschaulichen, die ein Unternehmen zu einem ausgezeichneten Arbeitsplatz machen.