Teilnahmebedingungen „Deutschlands Beste Arbeitgeber“
Jedes deutsche oder ausländische Unternehmen sowie jede öffentliche oder private Organisation ab einer Mindestgröße von 50 beschäftigten Mitarbeitern in Deutschland kann am Wettbewerb „Deutschlands Beste Arbeitgeber “ teilnehmen. Die Teilnahme einzelner Unternehmensteile ist nur bei rechtlicher Eigenständigkeit möglich. Aus allen Teilnehmern wird nach standardisierten Bewertungskriterien die Beste-Liste „Deutschlands Beste Arbeitgeber “ ermittelt und von unseren Medienpartnern veröffentlicht. Als international etablierte Bewertungsinstrumente werden eine Mitarbeiterbefragung (Great Place to Work® Trust-Index©) sowie ein Kultur Audit bei Personalverantwortlichen eingesetzt.
Die Zahl der befragten Mitarbeiter ist abhängig von der Unternehmensgröße:
- Unternehmen bis 250 MA: Vollerhebung
- ab 251 MA: Zufallsstichprobe 250 Mitarbeiter
- ab 2.001 MA: Zufallsstichprobe 300 Mitarbeiter
- ab 5.001 MA: Zufallsstichprobe 500 Mitarbeiter
- über 10.000 MA: Zufallsstichprobe 1000 Mitarbeiter
Im Falle einer Stichprobenbefragung werden die zu befragenden Mitarbeiter in Abstimmung mit dem Great Place to Work® Institute Deutschland per Zufallsauswahl ermittelt. Auf Wunsch können – gegen Übernahme der Zusatzkosten - auch höhere Stichprobenumfänge bis hin zu Vollbefragungen vereinbart werden. Bei ausreichender Stichprobengröße bieten wir auch Vergleiche zwischen unternehmensspezifischen organisatorischen Einheiten an (internes Benchmarking).
