REGELN DER TEILNAHME AN DEN GREAT PLACE TO WORK® BENCHMARKSTUDIEN UND WETTBEWERBEN

Zur Gewährleistung einer aussagekräftigen Studiendurchführung und eines fairen Wettbewerbs verpflichten sich alle teilnehmenden Unternehmen im Rahmen der Durchführung der Mitarbeiterbefragung folgende vom Great Place to Work® Institute vorgegebene Regeln einzuhalten:

  • Die Mitarbeiterbefragung ist anonym. Die teilnehmenden Unternehmen müssen eine anonyme Teilnahme der Mitarbeiter an der Befragung ermöglichen – d.h. es muss gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter die Fragebögen in unbeobachteter Weise ausfüllen können (je nach gewähltem Verfahren online oder paper pencil).
  • Im Falle einer paper pencil-Befragung muss zudem sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter die ausgefüllten Fragebögen in dem dafür vorgesehen Rückumschlag verschlossen und eigenständig direkt an das Great Place to Work® Institute zurückschicken können.
  • Unternehmensvertreter dürfen zu keinem Zeitpunkt Einblick in die ausgefüllten Fragebögen nehmen. Die Mitarbeiter dürfen niemals aufgefordert oder unter Druck gesetzt werden, die im Fragebogen abgegebenen Antworten offen zu legen. Zudem verpflichtet sich das teilnehmende Unternehmen keinerlei Einfluss auf das Antwortverhalten der Mitarbeiter zu nehmen.
  • Die unternehmensinterne Ankündigung der Mitarbeiterbefragung zwei Wochen vor Befragungsstart und das Begleitschreiben zum Fragebogen dürfen keinerlei Einflussnahme auf die Bewertungen der Mitarbeiter enthalten. Die Ankündigung und das Begleitschreiben werden vom Great Place to Work® Institute Deutschland überprüft und bedürfen der Freigabe.
  • Bei der Durchführung und Auswertung der Befragung werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes streng eingehalten. Die abgegebenen Antworten der Mitarbeiter sind seitens des Great Place to Work® Institutes gegen unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
    Die Auswertung erfolgt ausschließlich in aggregierter Form und nur für Gruppen ab einer Mindestgröße von mehr als fünf Mitarbeitern. Somit kann kein Rückschluss auf die Antworten einer einzelnen Person gezogen werden.
  • Je nach Größe des teilnehmenden Unternehmens wird eine Vollbefragung (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter) oder eine repräsentative Stichprobenbefragung durchgeführt. Ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern werden standardmäßig zwischen 250 und 1000 Mitarbeiter mittels einer Zufallsstichprobe für die Befragung ausgewählt.
    Dabei sind folgende Regeln streng einzuhalten:
    • Die Teilnehmer der Befragung werden nach einem vom Great Place to Work® Institute Deutschlands vorgegebenen Zufallsverfahren ausgewählt und dürfen nicht vom Unternehmen individuell bestimmt werden.
    • Bei der Zufallsauswahl der befragten Mitarbeiter werden alle Unternehmensbereiche bzw. Abteilungen gleichermaßen berücksichtigt. Ein Ausschluss einzelner Organisationsbereiche von der Befragung ist nicht zulässig.
  • Es muss sichergestellt sein, dass alle für die Befragung ausgewählten Mitarbeiter innerhalb des 14-tägigen Befragungszeitraumes ungehinderten Zugang zur Teilnahme an der Befragung haben.
  • Im Vorfeld der Studiendurchführung und Wettbewerbsteilnahme bestätigen sowohl die Geschäftsführung als auch der Betriebsrat bzw. die Mitarbeitervertretung des teilnehmenden Unternehmens in schriftlicher Form die Einhaltung aller oben genannten Regeln.
  • Das Great Place to Work® Institute behält sich vor, die unternehmensseitige Einhaltung der Teilnahmeregeln jederzeit und ohne Ankündigung zu überprüfen. Nachweisliche Verstöße gegen die oben genannten Regeln führen zum Ausschluss des teilnehmenden Unternehmens vom Wettbewerb. Zugleich kann das Unternehmen vom Great Place to Work® Institute mit einer Teilnahmesperre für mindestens fünf Folgejahre belegt werden. Im Falle vorsätzlicher Manipulationen, behält sich das Great Place to Work® Institute darüber hinaus vor, die Regelverstöße und Disqualifikation des Unternehmens öffentlich zu machen.

Sollten die Mitarbeiter eines teilnehmenden Unternehmens einzelne oder systematische Verstöße gegen die Teilnahmeregeln feststellen, können diese dem Great Place to Work® Institute unter Angabe des Unternehmensnamens gemeldet werden. Dies kann mit Hilfe des nachfolgenden Kontaktformulars in anonymer Form (ohne Absenderangabe) oder per E-Mail: info@greatplacetowork.de erfolgen. Persönliche Angaben werden streng vertraulich behandelt. Das Great Place to Work® Institute wird entsprechende Vorwürfe überprüfen und klären.

 

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